Häufig gestellte Fragen
Arbeiten Sie Deutschlandweit?
Ja
Können auch Kliniken buchen?
Ja, aber nicht als Honorarkraft. Die meisten Kliniken dürfen nur über anerkannte Arbeitnehmerüberlassungen externe Mitarbeiter beschäftigen. Damit ich kurzfristig für Sie tätig werden kann, biete ich als Lösung eine Kurzzeitanstellung an, für deren Dauer ein normales Arbeitsverhältnis begründet wird.
Gibt es ein Minimum an Stunden?
Das Minimum richtet sich nach der Entfernung die ich zurücklegen muss. Bei Anfahrt unter 20km liegt das Minimum bei 3 Stunden, bis 50km 6h, bis 100km 8h.
Bei Anreise über 100km werde ich in der Regel Wochenweise gebucht.
Machen Sie Nachtdienste?
Grundsätzlich ja.
Können Sie auch Mitarbeiter einarbeiten?
Wenn ich Ihren Standard kenne und in Ihr Gerät/RIS/PACS eingearbeitet bin, kann ich selbstverständlich auch Ihre Mitarbeiter anleiten.
Reine InHouse Mitarbeiterschulungen biete ich (noch) nicht an.
Erhalte ich eine Rechnung?
Selbstverständlich erhalten Sie eine prüffähige Rechnung.
Wie lange dauern Ihre Einsätze?
Es gibt unterschiedliche Modelle. Von einer einmaligen Vertretung für 2 Stunden, über eine komplette Urlaubsvertretung für 3 Wochen bis hin zu regelmässigen festen Tagen die Woche ist alles möglich.
Dauereinsätze liegen in der Regel bei 3-4 Wochen. Dauereinsätze, die über 4 Wochen am Stück hinaus gehen biete ich nicht an. Möglich sind aber mehrere Einsätze mit jeweils max. 4 Wochen.
Warum kann ich Sie nicht für mehrere Monate buchen?
Weil ich dann in nullkommanix für 2 Jahre im Vorraus ausgebucht wäre und so nicht mehr mit maximaler Flexibilität auf kurzfristige Engpässe meiner Kunden reagieren kann.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Für eine Stunde effektiver Arbeitszeit berechne ich abhängig von Umfang, Dauer, Einsatzzeiten, und Anforderungen des Einsatzes einen festen Stundensatz, worin sämtliche Versicherungen, Sozialleistungen und Arbeitgeber – Nebenkosten inkludiert sind. Umsatzsteuer wird nach §4 Nr. 14 des UStG nicht fällig.
Für Kurzzeitanstellungen in Kliniken wird eine andere Berechnung zugrunde gelegt.
Kontaktieren Sie mich, wir finden eine Lösung!
Was ist mit Anreise / Unterkunft?
Auch hier richtet es sich nach der Entfernung die ich zurücklegen muss. Bei Anfahrt unter 50 km berechne ich keine Fahrtkosten, ab 50 km stelle ich Ihnen 0,35€/km* in Rechnung.
Bei Anreise über 100km werde ich in der Regel Wochenweise gebucht, hier mache ich eine Pauschale von 100,-€* pro Übernachtung geltend.
*Diese Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. von 19%.
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